Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil, meist in Form von Überlassung eines Firmenwagens

Der Begriff "Geldwerter Vorteil" kommt aus dem Einkommensteuerrecht und bezeichnet Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen und nicht zum Arbeitslohn gehören.

 

Der Begriff "Geldwerter Vorteil" beschreibt Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen. Dau zählen beispielsweise Waren, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses billiger kaufen kann oder umsonst erhält. Ein geldwerter Vorteil muss grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gerechnet werden. Man kann also sagen, dass als geldwerter Vorteil ein Vorteil bezeichnet wird, der dem Arbeitnehmer aufgrund seines Beschäftigungsbehältnisses entsteht, ohne dass es sich dabei um ein Gehalt oder einen Arbeitslohn handelt.

Am häufigsten ensteht ein geldwerter Vorteil durch die Überlassung eines Firmenwagens. Dies wird in der Fachsprache auch als "PKW-Gestellung" bezeichnet. Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den er auch private Zwecke nutzen kann. Wird das Firmenauto für Privatzwecke benutzt, ist der dadurch entstehende geldwerte Vortel der Lohnsteuer zu unterwerfen. Für die Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteil gibt es bei der Überlassung von Firmenfahrzeugen zwei Methoden: die Listenpreismethode und die Fahrbuchmethode.

Die Listenpreismethode wird auch als sogenannte 1-Prozent-MEthode bezeichnet. Hierbei wird die Höhe des geldwerten Vorteils danach berechnet, für welche Art von Fahrten der Wagen benutzt wird. - Für Privatfahrten ist ein geldwerter Vorteil von einem Prozent des Listenpreis des Fahrzeugs anzusetzen. - Für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte des Arbeitnehmers ist für jeden Entfernungskilometer ein geldwerter Vorteil von 0,03 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Hier gibt zu beachten, dass die Entfernungskilometer nur für eine Strecke, das heißt Hin- oder Rückweg, berechnet werden. - Für Fahrten, die der Arbeitnehmer im Rahmem der doppelten Haushaltsführung tätigt, ist je Entfernungskilometer 0,02 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs anzusetzen.

Die zweitere Methode der Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung von einem Firmenfahrzeug ist die "Fahrtenbuchmethode". Hier wird für das Firmenfahrzeug ein Fahrtenbuch geführt, wodurch der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung für private Zwecke mit den tatsächlichen Aufwendungen des Firmenfahrzeugs angesetzt werden kann. Die tatsächlichen Aufwendungen sind die Kosten, die für das Fahrzeug entstanden sind. Dazu zählen unter anderem die Abschreibung, Reperaturkosten, die Kfz-Steuer, Benzinkosten, die Versicherungsprämie und evtl. Darlehenszinsen.