Gräfin

Die Gräfin und ihre Bedeutung heute und in früherer Zeit

Gräfin als Adelstitel gibt es heute in Deutschland nicht mehr. Die Bezeichnung ist nur noch Teil des Nachnamens, lässt aber früheren Glanz erahnen.

 

Die Bezeichnung Gräfin klingt heute ein klein wenig wie aus einer anderen, längst vergangenen Welt. Wir assoziieren damit Schlagwörter wie Adel, Schlösser oder doch zumindest Elite. Doch woher stammt dieser Adelstitel eigentlich, und besitzt er heute überhaupt noch Gültigkeit? Könige oder Kaiser gibt es schließlich in Deutschland auch schon lange Zeit nicht mehr.

Nun, es ist tatsächlich so, dass 1919 sämtliche Adelstitel und vormaligen Standesvorrechte, die den Angehörigen dieser Personengruppe zustanden, rechtlich abgeschafft wurden. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Bezeichnung Graf oder Gräfin nicht mehr als Adelstitel, sondern er ist nur noch ein Bestandteil des Nachnamens. Wurde vor 1919 der Adelstitel bei der Anrede noch vor den Vornamen gestellt, so ist die offizielle Regelung heute so, dass er zwischen Vorname und Nachname geschoben wird. Es hieße heute also beispielsweise Hildegard Gräfin von Heidenau anstatt Gräfin Hildegard von Heidenau. In Österreich wurden die Adelstitel im Übrigen sogar komplett abgeschafft.

Dennoch macht es natürlich auch heute noch Eindruck, wenn sich jemand Gräfin nennen kann, und auch wenn die Bedeutung längst nicht mehr die gleiche ist, die sie einmal war, zählen die meisten Gräfinnen und Grafen doch zur oberen Schicht und nennen oft noch größere Immobilien und Ländereien aus dem Familienbesitz ihr Eigen. Politischen Einfluss üben sie jedoch nicht mehr aus, es sei denn natürlich, sie haben sich ganz normal als Kandidat aufstellen lassen und wurden von den Bürgern gewählt.

Im Franken- und Merowingereich sah das noch ganz anders aus. Hier waren Gräfin oder Graf königliche Amtsträger. Sie übten in einer bestimmten Verwaltungseinheit, die man in diesem Fall als Grafschaft bezeichnete, die königlichen Hoheitsrechte aus und waren teilweise sogar Stellvertreter des Kaisers oder Königs. Einiges über die damalige Macht der Gräfinnen und Grafen sagt aus, dass sie in ihrem Gebiet mit der Gerichtsbarkeit und Wehrhochheit betraut waren, es kamen dann auch noch die Verwaltungs- sowie die Finanzhochheit hinzu.

Weiterhin hatte die Gräfin oder der Graf, wie man sich vorstellen kann, einiges an Landbesitz. Nicht nur in den Nachfolgestaaten des Frankenreiches, Frankreich, Deutschland und Italien, wurde die Grafschaftsverfassung später übernommen, sondern auch in Ländern wie Spanien oder England. Die sogenannten Countys dort sind uns heute noch ein Begriff.