Insolvenzbekanntmachungen

Insolvenz – ein Thema im privaten und Geschäftsbereich

04.11.13

Privat- und Firmeninsolvenz – Schaden und Nutzen im Fokus. Warum können Insolvenzbekanntmachungen nützlich sein?

 
Vorsicht bei steigenden Schulden © panthermedia.net/Erwin WodickaVorsicht bei steigenden Schulden

Die Wirtschaft kann für Unternehmen zum Glücksspiel werden. Es reichen einige falsche Entscheidungen, Investitionen in ein falsches Projekt oder unzuverlässige Lieferanten und schon droht die Insolvenz. Selbstverständlich gibt kein Unternehmen sofort auf, sondern unternimmt noch einige „Rettungsversuche“, bevor das Insolvenzverfahren tatsächlich eingeleitet wird.

Insolvenz kann eintreten, wenn die Kosten für Investitionen, die anfangs getätigt werden, nicht durch Kundenzahlungen ausgeglichen werden. Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist bzw. wenn – unter bestimmten Voraussetzungen – Zahlungsunfähigkeit droht. Ist die Insolvenz tatsächlich festgestellt, muss der Unternehmer unter Umständen einen Insolvenzantrag stellen und hat die Pflicht zur Mitwirkung und Auskunftserteilung.

Welchen Nutzen hat die Insolvenz für andere Unternehmen?

Insolvenzbekanntmachungen sind dazu da, alle relevanten Informationen zum Insolvenzverfahren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In der Regel bleiben diese Bekanntmachungen für ein halbes Jahr öffentlich und werden danach gelöscht. Es gibt allerdings unterschiedliche Veröffentlichungszeiträume, je nach Art der Insolvenzbekanntmachung.

Andere Unternehmen können diese Informationen für sich nutzen. So ist es möglich zu überprüfen, ob sich ein potenzieller Geschäftspartner eventuell in einem Insolvenzverfahren befindet. Auch können Schnäppchen gemacht werden, wenn Maschinen, Produkte oder gar das ganze insolvente Unternehmen zu einem Spottpreis erstanden werden kann. Nicht selten werden Insolvenzauktionen organisiert, um aus dem Bestand des gescheiterten Unternehmens noch möglichst viel Geld zu gewinnen.

Privatinsolvenz – ein Neuanfang?

Auch im Privatbereich kann es zu großen finanziellen Schwierigkeiten kommen. Arbeitslosigkeit, Krankheit und Schicksalsschläge sind nur einige Beispiele, die in eine private Finanzkrise führen können. Zunächst werden alle möglichen Reserven und Kreditmöglichkeiten aktiviert, bis die Situation dann schließlich ausweglos wird. Dann ist der Moment gekommen, in dem darüber entschieden werden muss, Privatinsolvenz zu beantragen. Dieser Prozess ist sehr zeitaufwendig und erfordert eine Menge Geduld. Betroffene sind zwar nicht sofort vom Schuldendruck befreit, aber nach einigen Jahren er Einschränkung und Entbehrung ist der Schuldenberg getilgt.

Schuldnern, die sich in die Privatinsolvenz begeben, wird einiges abverlangt. Es gibt Regeln und Verpflichtungen, denen sich betroffene Personen beugen müssen. Der Antrag auf Privatinsolvenz steht am Anfang dieses Prozesses. Im Rahmen dieses Antrages werden sämtliche finanziellen Verhältnisse dem Amtsgericht gegenüber offengelegt. Für Berufstätige bedeutet dies, dass auch Informationen bezüglich des Arbeitgebers und des Einkommens angegeben werden müssen. Die Betreuung des Antragstellers übernimmt in der Regel ein Schuldnerberater oder ein Anwalt, der zum Verfahrensbevollmächtigten bestimmt wird. Dieser hat dem Antrag einen Nachweis beizulegen, dass bereits außergerichtliche Einigungsversuche unternommen wurden.

   

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