Insolvenz

Die Insolvenz ist für manche Haushalte die einzige Lösung

Manchmal kann man sich auch außergerichtlich mit Gläubigern einigen. Wenn die Einigung nicht klappt, stellt die Insolvenz den letzten Ausweg dar.

 

Leider kommt es immer häufiger vor, dass private Haushalte in die Schuldenfalle geraten und sich aus dieser nicht mehr allein befreien können. Sehr häufig werden sich die Betroffenen erst viel zu spät ihrer hohen Schulden bewusst – und dann steht ihnen zwangsweise die Insolvenz bevor. Hierunter versteht man eine sich anbahnende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit. Die Betroffenen befinden sich nicht mehr in der Lage, Zahlungen zu leisten und somit den Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern nachzukommen.

Das Eintreten einer Insolvenz bedeutet gleichzeitig, dass es nicht mehr wie bisher weitergehen kann. Schuldner und Gläubiger müssen eine Lösung finden, um der Insolvenz ein Ende zu bereiten. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Bei der ersten Möglichkeit handelt es sich um die außergerichtliche Einigung. Darunter ist zu verstehen, dass sich Schuldner und Gläubiger darüber einigen, wie die Schulden abgebaut werden. Das kann zum Beispiel auf die Art und Weise erfolgen, indem sich die Gläubiger mit einer Einmalzahlung zufrieden geben und auf die Tilgung der restlichen Schuld verzichten.

Allerdings gelingt es nicht allen Schuldnern, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. In solch einem Fall wird das so genannte Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens wird die Verwertung des bestehenden Vermögens des Schuldners gerichtlich durchgesetzt. Konkret bedeutet das, dass das Vermögen des Schuldners zu Geld gemacht wird und an die Gläubiger fliest. Sollten die erzielten Einnahmen ausreichen, um die Schulden zu tilgen oder sich die Gläubiger mit der Zahlung zufrieden geben und auf eine Tilgung der Restschuld verzichten, so gilt die Insolvenz als beendet.

Sollten keine ausreichend hohen Einnahmen erzielt werden oder sich die Gläubiger nicht zufrieden geben, so tritt die so genannte Wohlverhaltensphase ein. Diese Phase erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Jahren. Innerhalb dieser sechs Jahre wird der pfändbare Teil des Einkommens an die Gläubiger abgeführt. Sollte sich der Schuldner wohl verhalten – sprich keine Versuche begehen, die Gläubiger um ihren Anteil zu prellen und heimlich Vermögen aufzubauen – so gilt die Insolvenz nach Ablauf der Wohlverhaltensphase als beendet. Dann wird nämlich eine Restschuldbefreiung vorgenommen, und der Schuldner ist wieder schuldenfrei.