Motorrad-Führerschein

Der Motorrad-Führerschein eröffnet ein tolles Hobby

Ein Motorrad-Führerschein ist aber auch für jung gebliebene Senioren interessant, die es noch mal wissen und sich den Wind um die Nase wehen lassen wollen

 

Der Motorrad-Führerschein ist nach wie vor ein Stufenführerschein. Wie bisher der Führerschein Klasse 1A, berechtigt der neue Führerschein A (beschränkt) bis zum Ablauf von zwei Jahren, nachdem die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung nicht mehr als 25 kW, das entspricht 34 PS, und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg bzw. einem Minimalgewicht von 156 Kilogramm bei 25 kW. Nach Ablauf dieser zwei Jahre ist der Inhaber des Motorrad Führerscheins Klasse A (beschränkt) automatisch berechtigt, Motorräder ohne weitere Leistungsbeschränkung zu fahren. Es bedarf keinen neuen Antrags oder einer Fahrprüfung.

Lediglich Besitzer des alten Führerscheins 1A müssen zur Erweiterung der Motorradberechtigung ihren Führerschein umschreiben lassen. Bei dem Motorrad-Führerschein Klasse A (unbeschränkt) ist ein Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich. Voraussetzung ist aber eine Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW. Erlaubt ist das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern bzw. mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, also ohne Einschränkungen. Somit gehen die alten Motorradführerscheine 1 und 1a in der neuen Klasse A auf.

Der alte kleine Motorrad-Führerschein 1b geht jetzt in den Führerschein A1 über und berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis maximal 125 Kubikzentimetern bzw. einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Der Erwerb dieses Motorrad-Führerscheins ist bereits mit 16 Jahren möglich, bis 18 Jahre liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 80 km/h. Die neue Klasse M berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern wie Rollern oder Fahrrädern mit Hilfsmotor, mit einer Leistung bis maximal 50 Kubikzentimetern und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und darf ab 16 Jahren erworben werden.

Der Motorrad-Führerschein Klasse M war früher Klasse 4. Bei der Bundeswehr gibt es noch zusätzlich die Klasse AY für Krafträder der Klasse A, jedoch mit einem Hubraum von nicht mehr als 200 Kubikzentimetern und einer Nennleistung nicht mehr als 15 kW. Zum 01.02.2005 wurde die neue Klasse S eingeführt für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, worunter insbesondere die so genannten Quads fallen, die wie vierrädrige Motorräder aussehen. Hat man es dann geschafft und man ist im Besitz des begehrten Motorrad Führerscheins, kann es endlich losgehen.