Parkuhr

Eine Parkuhr zeigt die verbleibende Parkdauer an einem Parkplatz an

Die Parkuhr wird an Parkplätzen aufgestellt, an welchen der Parkraum besonders kostbar ist, um die jeweilige gebührenpflichtige Parkdauer zu regeln.

 

Bei einer Parkuhr handelt es sich um eine Säule, in welche eine mechanische Uhr integriert ist, welche die noch verbleibende Parkzeit anzeigt. Zu diesem Zweck wird sie am Rande eines Parkplatzes aufgestellt, und mit dem Einwurf von Münzen kauft man sich praktisch eine gewisse Parkdauer beziehungsweise Parkzeit, welche dann von der Uhr herunter gezählt wird. Soweit bekannt ist der Erfinder der Parkuhr ein Amerikaner namens Carl C. Magee aus North Dakota,welcher am 13. Mai 1935 das Patent für ein sogenanntes münzgesteuertes Parkmessgerät, englisch coin controll parking meter, angemeldet hat. Allerdings wurde dieses Patent erst am 24. Mai 1938 erteilt, wobei die erste Parkuhr bereits am 16. Juli 1935 in Oklahoma City aufgestellt worden ist.

Sie erhielt den Namen schwarze Maria und 1952 wurden dann die ersten Parkuhren Europa, genauer gesagt in Basel, aufgestellt. Da es anfangs umstritten gewesen ist, ob Parkuhren mit dem deutschen Verkehrsrecht zu vereinbaren seien, weshalb die Straßenverkehrsregeln am 01.Mai 1956 geändert worden sind, damit die Parkuhren damit nicht mehr kollidieren. Im Zuge der Technik haben heute allerdings Parkscheinautomaten die gute alte Parkuhr überwiegend abgelöst. Sie werden in der Regel dort aufgestellt, wo der Parkraum besonders kostbar ist. Über das gebührenpflichtige Kurzparken soll erreicht werden, dass möglichst viele Fahrzeuge in einem begrenzten Zeitraum parken können, wenn die Nachfrage für den entsprechende Parkraum am größten ist. In einer Innenstadt gibt es die Regelung, je näher sich die Parklätze an zentralen Einkaufsachsen und Fußgängerzonen gelegen sind, desto kürzer ist die mögliche Höchstparkdauer.

Ein Parkscheinautomat funktioniert quasi wie eine Parkuhr, man wirft Münzen ein und kauft sich so seine entsprechende Parkzeit. Allerdings druckt der Parkscheinautomat einen Parkschein aus, von welchem man einen teil sichtbar im Auto plazieren muss, den anderen Teil als Gegenstück allerdings einstecken und bei sich tragen sollte. Dieser Parkschein enthält den Namen des Parkplatzes, das entsprechende Datum sowie das Ende der Parkzeit. Sofern ein Parkscheinautomat einmal nicht funktionsfähig sein sollte, darf man lediglich bis zur angegeben Höchstparkdauer auf dem Parkplatz stehen bleiben und muss zusätzlich eine Parkscheibe verwenden. An jedem Parkscheinautomat befindet sich ein Hinweisschild, auf welchem die zeitliche Geltung, die Höchstparkdauer sowie die Gebührenhöhe vermerkt ist.