Presserabatt

mit einem Presserabatt günstiger einkaufen

Wer für die Presse arbeitet kann dank Presserabatt bei vielen Unternehmen günstiger einkaufen und somit Geld sparen. Hier steht wie es genau funktioniert.

 

Journalisten können über bestimmte Produkte oder auch Dienstleistungen natürlich nur dann ausführlich berichten, wenn sie die Möglichkeit hatten, diese auch zu testen. In den meisten Fällen verhält es sich so, dass ihnen die Produkte oder Dienstleistungen kostenlos von den Anbietern zur Verfügung gestellt, zumeist geliehen werden. In einigen Bereichen ist dies aber nicht immer möglich, so dass die Unternehmen den Journalisten und Pressemitarbeitern zumindest einen Presserabatt einräumen, der ihnen die Möglichkeit einräumt, günstiger einzukaufen.

Das Interesse am Presserabatt ist relativ groß: Etliche Menschen können sich für dieses Konzept begeistern und möchten deshalb wissen, wo und wie sie diesen Rabatt erhalten können. Allerdings ist gleich an dieser Stelle anzumerken, dass es sich hierbei um keinen Rabatt handelt, der von den Unternehmen öffentlich ausgewiesen wird. Daher ist es in so gut wie allen Fällen erforderlich, eine individuelle Anfrage zu stellen. Nur auf explizite Nachfrage ist es bei den meisten Unternehmen möglich, den Rabatt zu erhalten. Daher sollte man sich auch stets im Vorfeld über diese Möglichkeit informieren, damit es später bei der Abrechnung zu keinen Schwierigkeiten kommt.

In der Regel verhält es sich so, dass sich der Rabatt wirklich sehen lassen kann. Aus diesem Grund zielen etliche Interessenten darauf ab, zu diesem Preis einkaufen zu können. Auf welche Höhe sich die Rabatte belaufen, lässt sich verallgemeinert nur ganz schwer sagen, weil es im Grunde genommen im ganz auf das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung ankommt. Teilweise kann die Ersparnis sehr groß sein, teilweise sind je nach Produkt und Marktsegment nur geringe Rabatte möglich.

Natürlich kann ein Presserabatt nicht ohne weiteres in Anspruch genommen werden. Wenn ein Unternehmen auf diese Weise verfährt beziehungsweise den Rabatt anbietet, dann zumeist nur dann, wenn sich der Kaufinteressent als Pressevertreter ausweisen kann. Dies bedeutet in erster Linie, einen Journalistenausweis vorlegen zu müssen. Für echte Pressemitarbeiter sollte es sich nicht schwierig gestalten, einen entsprechenden Ausweis zu erhalten. Ihre Arbeitgeber beziehungsweise die Verlage oder auch Verbände kümmern sich um die Ausstellung entsprechender Dokumente. Nur wen man diese vorlegen und seine Pressetätigkeit belegen kann, ist der Erhalt des Rabatts möglich.