Wintergarten Planung

Wintergarten Planung mit Sorgfalt durchführen

Wer sich den Garten ins, beziehungsweise ans Haus holen möchte, der beginnt mit der Wintergarten Planung und vergisst die Baugenehmigung nicht.

 

Wer mitten in der Wintergarten Planung steckt, der wird sich mit anderen Wintergartenbesitzern austauschen. Hier erfährt man schnell, wie wunderbar ein Wintergarten ist. Lichtdurchflutete Räume, die im Laufe des Tages die Natur hautnah erleben lassen. Der Blick zum Himmel, die Gartennähe, üppig wachsende Pflanzen und das angenehme Raumklima – das alles spricht für einen Wintergarten. Er steht für ein Stückchen Urlaub nach Feierabend und vor allem am Wochenende. Wintergärten verändern das Leben im Haus und ums Haus herum. Sie verschaffen Atmosphäre und üben eine unerklärbare Anziehungskraft aus.

Zur Anschaffung eines Wintergartens gehört natürlich eine ausgereifte Planung. Wie soll der Wintergarten aussehen, welches Material wird verwendet und wie groß ist die zu bebauende Fläche. Auch die Form spielt eine große Rolle, damit man sich hinterher auch wirklich wohl fühlt, in dieser neuen Oase. Die meisten Wintergärten sind als schlichte Würfel geplant, die einen schrägen Dachverlauf haben. Wirklich anmutige Wintergärten findet man bei englischen Anbietern, die ihre Konstruktionen meist mit einigen Raffinessen, wie eingebauten Erkern oder Rundungen anbieten.

Zur Wintergarten Planung gehört jedoch das einhalten gewisser Bauvorschriften. Auch innerhalb seines Grundstückes darf man nicht alles machen, was man gerne möchte. Grundsätzlich sind für An- und Aufbauten Baugenehmigungen erforderlich. Auch für Wintergärten. Wer dieses Gesetz missachtet, riskiert bei Entdeckung jede Menge Ärger. Außerdem sollte man vor der Nachbarschaft gewarnt sein. Es ist ein leichtes für diese, aus Neidgefühlen oder sonstigem Missgunst, den gebauten und nicht genehmigten Wintergarten bei der entsprechenden Behörde zur Anzeige zu bringen. Die örtlichen Bauämter sind verpflichtet, alle Fragen, die während der Wintergarten Planung aufkommen werden, zu beantworten, ohne das Gebühren dafür anfallen.

Um das eventuell gute Verhältnis zu den Nachbarn aufrecht zu erhalten, sollte man während der Wintergarten Planung das Gespräch suchen. Auf jeden Fall, wenn bei Grenzbebauungen oder fehlenden Abstandsflächen der Wintergarten zum Teil das benachbarte Grundstück betreffen könnte. Das Bauamt fragt in diesen Fälle generell nach Einverständniserklärungen der Nachbarn. Auch sollte man einkalkulieren, dass der betreffende Nachbar vielleicht einige Obstbäume pflanzt, die dann später für eine ungünstige Lichtversorgung im Wintergarten sorgen.

Ist die Vorbereitungsphase der Wintergarten Planung erfolgreich abgeschlossen, kann der Bauantrag gestellt werden. Die Unterlagen, also die so genannten Bauvorlagen, werden der zuständigen Gemeinde oder dem Bürgermeisteramt zugestellt, die diese dann an die Bauaufsichtsbehörde weiterleiten.