Familiengericht

Ein Familiengericht entscheidet über den Vaterschaftstest

Hat ein Mann berechtigte Zweifel, dass er Vater eines Kindes ist, so wird meist nur ein Verfahren vor einem Familiengericht die Sachlage klären können.

 

Männern ist es üblicherweise nur durch einen Vaterschaftstest möglich, den absoluten Beweis zu erbringen, ob ein Kind von genetischer Abstammung ist, oder nicht. Viele Mütter lassen sich allerdings nicht auf einen Vaterschaftstest ein, wenn dieser als Beweismittel vor dem Familiengericht dienen soll. Hier greift man gerne zu Hilfsmitteln, die allerdings vor Gericht nicht standhalten.

Heimlich durchgeführte Vaterschaftstests, die anhand einer Speichel- oder Haarprobe vom Kind durchzuführen sind, werden von deutschen Familiengerichten immer noch nicht als definitives Beweismittel anerkannt, da dies gegen das Selbstbestimmungsrecht, beziehungsweise Persönlichkeitsrecht des betreffenden Kindes und der Mutter verstößt. Vermeintliche Väter sind also immer noch auf ein konkretes Verdachtsmoment als eindeutigen Beweis gegen die Vaterschaft angewiesen, um einer Unterhaltszahlung aus dem Weg gehen zu können.

Konkrete Zweifel an der Vaterschaft, bei der Geburt eines Kindes, können nicht aus nicht vorhandenen visuellen Ähnlichkeiten mit dem Vater gründen. Dies als einzige Beweisgrundlage anzugeben, um vor ein Familiengericht zu gehen, ist unzulässig und praktisch Chancenlos. Wer als Mann begründete Zweifel an der Vaterschaft hat, der sollte eindeutigere Argumente vorbringen können. Familiengerichte erkennen nur solche Anfechtungsgründe an, wenn es um eine Unterhaltsklage geht, die Konkretisiert und zu beweisen sind. Kann der Mann beweisen, zum Zeitpunkt der Kindeszeugung mit der Mutter noch gar keine Beziehung gehabt zu haben, sieht die Sachlage schon anders aus. Auch eine nachweisbare, räumliche Trennung zum Zeugungszeitpunkt, oder ein ärztliches Gutachten über die Zeugungsunfähigkeit des Mannes wenden eine Unterhaltsklage effektiv ab. In diesen Fällen ordnet das Familiengericht einen Vaterschaftstest an, damit die Klage geklärt werden kann.

Einen Vaterschaftstest sollte man also generell mit der Einverständnis der Mutter durchführen lassen, damit er von einem Familiengericht anerkannt wird. Diese Tests bringen zwar Klarheit über die vorherrschende Situation in bestimmten Streitfällen, aber heimlich durchgeführte Tests sind weiterhin umstritten und für das Familiengericht als einziger Beweis bei nicht geklärter Vaterschaft unbrauchbar.

Einzig ein abgegebenes Eingeständnis durch die Mutter des Kindes, nach der Konfrontation durch den Vaterschaftstest wird vor Gericht anerkannt, da hier nicht das Gutachten über die Vaterschaft die Beweisgrundlage erbringt, sondern die Aussage der Mutter, die nach einem negativen Vaterschaftstest eingestehen kann, dass das Kind von einem anderen Mann stammt. Ordnet jedoch das Familiengericht einen Vaterschaftstest an, so muss dieser auch durchgeführt werden und das Ergebnis fließt in die Urteilssprechung mit ein.