Kündigungsschreiben

Kündigungsschreiben können Ärger vermeiden aber auch verursachen

Das Kündigungsschreiben – ein wichtiges Schreiben, das niemand gern bekommt, fast jeder schon mal geschrieben hat und manchmal eben geschrieben werden muss.

 

Genau so, wie es Verträge gibt, muss es auch Kündigungsschreiben geben. Das Kündigungsschreiben informiert den jeweils anderen Vertragspartner darüber, dass der Verfasser eines Kündigungsschreibens an der Fortsetzung eines Vertrages nicht mehr interessiert ist oder auch, dass sich zwischenzeitlich Gründe ergeben haben, die eine Fortsetzung des Vertrages nicht möglich machen. Die Gründe für die Kündigung der verschiedensten Verträge sind ebenso vielfältig, wie die Gründe, einen Vertrag einzugehen.

Wie für einen Vertrag gibt es auch für das Kündigungsschreiben bestimmte rechtliche Vorschriften, ohne deren Einhaltung oder Berücksichtigung so eine Kündigung schon mal schnell unwirksam ist. Da sind zunächst die im Vertrag für den Fall einer Kündigung getroffenen Vereinbarungen. So zum Beispiel, dass die Kündigung in Schriftform zu erfolgen hat, obwohl das ja heutzutage schon Standard ist und auch unbedingt empfehlenswert, um im Bedarfsfall dann auch den Beweis hinsichtlich der Kündigung antreten zu können.

Keinesfalls sollten vereinbarte Kündigungsfristen außer Acht gelassen werden. Wird der richtige Zeitpunkt verpasst, verlängern sich viele, heute gebräuchlichste Verträge schnell um ein halbes Jahr oder auch schon mal um 12 Monate. Das wiederum bedeutet dann Kosten, die mit dem Absenden des Kündigungsschreibens zum richtigen Zeitpunkt hätten vermieden werden können.

Und zu guter Letzt, aber deswegen nicht weniger wichtig ist oft der Nachweis der Zustellung eines Kündigungsschreibens. Während es im Arbeitsrecht, also bei der Kündigung von Arbeitsverträgen, egal von welcher Seite die Kündigung ausgeht, üblich ist, dass die Kündigung persönlich übergeben wird und der Erhalt schriftlich bestätigt wird, werden diese ungeliebten Schreiben zur Beendigung anderer Verträge (z.B. zur Stromversorgung, Mietverträge, Mobilfunkverträge etc.) per Einwurf-Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein an den Adressaten gesendet.

Das ermöglicht den unter Umständen nötigen Nachweis. Aber auch für Kündigungsschreiben gilt genauso wie für Verträge, wenn man sich nicht sicher ist und bevor etwas schief geht (im Falle einer Kündigung eben deren Unwirksamkeit und möglicher Weise weitere Kosten), sollte man sich entsprechend rechtskundigen Rat einholen. So lassen sich oft teure und auch nervige Streitigkeiten vermeiden.