Reisekostenrichtlinien

Reisekostenrichtlinien sind wichtig bei Spesenabrechnungen

Reisekostenrichtlinien müssen aus steuerrechtlichen Gründen bei Reiseabrechnungen, vor allem im Bezug auf die Verpflegungspauschalen eingehalten werden.

 

Viele Menschen sehen in der Erstellung der eigenen Reisekostenabrechnung die reinste Strafarbeit. Den in Hinblick auf die Reisekostenrichtlinien kann das Abrechnen der Quittungen und Abwesenheitszeiten schon schwierig und aufwendig werden. Dazu kommt, dass es zu ständigen Gesetzesänderungen kommt und man sich immer wieder erkundigen muss, ob die Verpflegungspauschalen vom letzten Jahr noch gültig sind, oder ob diese mittlerweile auch schon wieder überarbeitet wurden.

Als Reisekosten gelten immer noch die Kosten, die auf einer beruflich bedingten Geschäftsreise entstanden sind, wobei sich die Reisekostenrichtlinien darauf festlegt, dass die regelmäßigen Fahrten ins Büro oder zum Ort der Arbeit nicht als Reisekosten definieren lassen und somit auch nicht im Sinne der Reisekostenrichtlinien absetzen lassen. Zu den richtigen Reisekosten gehören im Einzelnen die Fahrtkosten, unabhängig mit welchem Verkehrsmittel gereist wurde, die Verpflegungsmehraufwendungen und Unterbringungskosten, sowohl bei Inlandsreisen als auch bei Auslandsreisen und alle anfallenden Reisenebenkosten.

Der Hauptinhalt der Reisekostenrichtlinien besagt, dass alle Kosten, die für die Fahrt, die Unterbringung und alle Nebenkosten, die anhand eines Beleges nachgewiesen werden können, auch ohne eine Begrenzung steuerlich geltend gemacht werden können. Bei den Verpflegungsmehraufwendungen funktioniert diese Mechanik leider nicht, denn dafür wurden vor langer Zeit Verpflegungspauschalen für jedes Land festgesetzt, die nur in der Höhe der definierten Pauschalbeträge steuerlich absetzbar sind. Weiterhin unterscheidet man in den Reisekostenrichtlinien zwischen einer Dienstreise, einer reinen Fahrttätigkeit und einer Einsatzwechseltätigkeit.

Die Verpflegungspauschale ist festgesetzt und kann jederzeit über das Internet abgefragt werden, wenn man seine Reisekostenabrechnung selbst abrechnen muss. Dank der Reisekostenrichtlinien können Arbeitnehmer, die an einem Tag gleich mehrer Dienstreisen erledigen mussten und dabei auch noch vom Inland ins Ausland und wieder zurück gereist sind, die Verpflegungspauschale des Auslandsatzes angeben, denn diese liegen in der Regel höher als die Pauschalen innerhalb Deutschlands. Bei zwei Reisetagen, wovon der erste Reisetag nach 16 Uhr begann und am darauf folgenden Tag um 8 Uhr endete, können die Stunden zu einem Reisetag zusammengefasst werden, wenn keine Übernachtung dabei angefallen ist.