Trennungsjahr

Das Trennungsjahr vereinfacht eine Scheidung

Nach einem Trennungsjahr kann eine gescheiterte Ehe einvernehmlich geschieden werden, hier wird das sogenannte Zerrüttungsprinzip zugrunde gelegt.

 

Ein Trennungsjahr, das klingt nicht gerade nach etwas Positivem und ist es auf der einen Seite auch nicht. Bedenkt man jedoch, wie viel Ärger, Enttäuschung und Tränen eine zum Scheitern verurteilte Ehe mit sich bringt, so relativiert sich diese Aussage. Gerade in der heutigen Zeit ist die Bereitschaft, eine nicht mehr funktionierende Ehe zu beenden, größer denn je, doch eine Scheidung ist kein Kinderspiel. Obwohl heute vieles einfacher geworden ist, sind doch gewisse Dinge zu beachten, damit das unangenehme Verfahren so schnell und so umkompliziert wie möglich zu einem Abschluss kommen kann.

Doch was ist überhaupt ein Trennungsjahr? Dazu ist zunächst ein kleiner Exkurs in die allgemeinen rechtlichen Grundsätze bei einer Scheidung nötig. Eine Scheidung kann grundsätzlich nur durch das Urteil eines Gerichts vollzogen werden, wenn sie durch einen oder beide Ehepartner eingereicht wurde. Der jeweilige Antragsgegner muss der Scheidung zustimmen.

Gemäß dem BGB gibt es verschiedene Gründe, die eine Scheidung möglich machen. Dazu zählt zunächst die sogenannte Unwiederherstellbarkeit der ehelichen Lebensgemeinschaft. Dies bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten beendet wurde und man davon ausgehen kann, dass es nicht mehr zu einer kommen wird. Als nächstes kommen wir auch schon zum Thema Trennungsjahr. Das Trennungsjahr spielt eine entscheidende Rolle in vielen Scheidungsverfahren und bedeutet, dass beide Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben müssen. Es ist dabei zu beachten, dass beide Ehepartner die Scheidung einzureichen haben oder zumindest der Antragsgegner dem Antragsteller zustimmen muss, was dessen Scheidungswunsch betrifft.

Der Trennungsjahr-Regelung liegt das sogenannte Zerrüttungsprinzip zugrunde, so wird die Ehe im beschriebenen Fall als nicht mehr heilbar angesehen. Dies erleichtert dem zuständigen Richter die Arbeit und erspart den Ehegatten langwierige und genaue Untersuchungen der Gründe des Scheiterns der Ehe.

Besteht nach einem Trennungsjahr keine Einigkeit über eine Scheidung, ist die Situation besonders festgefahren oder es besteht keinerlei Gesprächsbereitschaft auf Seiten des einen Ehepartners, so besteht noch die Möglichkeit, die Ehe nach drei Jahren auch gegen den Willen des anderen scheiden zu lassen. Der Gesetzgeber geht nach diesem Zeitraum der Trennung von einem Scheitern der Ehe aus.