Zahnersatzzusatzversicherung

Eine Zahnersatzzusatzversicherung deckt viele Kosten ab

Die Zahnersatzzusatzversicherung ist eine Versicherung, welche aufgrund der Kürzungen der Leistungen der Krankenkassen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

 

Eine Zahnersatzzusatzversicherung ist eine private Versicherung, welche zusätzlich und ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Dabei dient die Zahnersatzzusatzversicherung der Absicherung verschiedener Versicherungsleistungen, welche über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

Die Versicherungsleistungen, welche von der Zahnersatzzusatzversicherung übernommen werden, sind einerseits Restkosten, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Auf der anderen Seite bestehen die Versicherungsleistungen der Zahnersatzzusatzversicherung aus beim Zahnersatz entstehenden Kosten, welche von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden. Diese zusätzlichen Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen als medizinisch nicht notwendig erachtet und aus diesem Grund nicht gezahlt. Zu diesen zusätzlichen Kosten zählen beispielsweise die Anfertigung und das Einsätzen von sogenannten Inlays. Teilweise übernehmen die Zahnersatzzusatzversicherungen auch die entstehenden Kosten einer Kieferorthopädischen Behandlung. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Versicherung, sowie von der Höhe der Beiträge ab.

Wenn man sich einen Zahnersatz anfertigen und einsetzen lässt, dann entstehen dabei immer bestimmte Kosten für den Patienten. Besucht man regelmäßig den Zahnarzt, das heißt, wenn man alle halbe Jahre zum Zahnarzt geht, dann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen großen Teil der Kosten des späteren Zahnersatzes, welcher medizinisch notwendig ist. Doch ein Restbetrag der Kosten des Zahnersatzes wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Dieser Restbetrag muss von den Patienten selbst übernommen werden.

Weiterhin werden bestimmte Kosten eines Zahnersatzes von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls nicht übernommen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen einige Dinge als medizinisch nicht notwendig erachten und die Kosten für diese Behandlungen auch nicht übernehmen. Zu diesen Dingen zählen beispielsweise die Anfertigung und das Einsetzen von Inlays, Kronen oder Brücken, sowie auch keramische Zahnfüllungen. Diese Mehrkosten werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen, denn diese zusätzliche, private Versicherung deckt genau diejenigen Kosten ab, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht zahlen. Somit ist man durch eine Zahnersatzzusatzversicherung rundum abgesichert.