Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für alle Berufstätigen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Privatvorsorge, da ab dem Jahrgang 1961 kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht.

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, das heißt wenn er berufsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann sowohl als selbständiger Versicherungsvertrag als auch als Zusatzversicherung zu einer Kapital-/Risikolebensversicherung oder einen Privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherer zahlt der versicherten Person eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieser vollständig berufsunfähig ist. Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit oder einer Körperverletzung voraussichtlich dauernd, mindestens aber sechs Monate, außerstande ist, seinen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit, die seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht, auszuüben.

Die Versicherungsdauer kann für die Berufsunfähigkeitsversicherung meist bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. Für manche Berufsgruppen, beispielsweise Beamte, Polizisten oder Feuerwehrleute kann jedoch nur eine kürzere Versicherungsdauer, wie zum Beispiel bis zum 60. Lebensjahr, vereinbart werden, da das Renteneintrittsalter bei dieser Personen niedriger festgelegt ist oder weil die Berufsgruppen ein großes Risiko für den Fall der Berufsunfähigkeit aufweisen.

Voraussetzung für die LEistungspflicht des Versicherer, d.h. die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, ist, dass der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Im Fall der Berufsunfähigkeit wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente solange gezahlt, bis der Grad der Berufsunfähigkeit wieder unter 50 % sinkt oder bis der Versicherte verstirbt oder bis die vereinbarte Versicherungs-/Leistungsdauer abläuft. Während der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an die versicherte Person, ruht die Beitragszahlung für den Versicherungsvertrag.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Kapital-/Risikolebens oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird, ist im Fall der Berufsunfähigkeit eine Beitragsbefreiung für den Hauptvertrag, das heißt der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung für den Hauptvertrag, eingeschlossen. Wenn der Hauptvertrag endet oder gekündigt wird, erlischt automatisch auch die eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag beitragsfrei gesteellt wird.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich allen berufstätigen Personen zu empfehlen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, da ab diesem Jahrgang im Fall der Berufsunfähigkeit kein Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Sozialversicherung mehr besteht.