Kurzarbeit

Die Kurzarbeit ist für Unternehmen in schwierigen Situationen

Damit ein Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen keine Mitarbeiter entlassen muss, kann es auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen.

 

Die Kurzarbeit ist ein Instrument für Unternehmen, um in schwierigen wirtschaftlichen Situationen keine Mitarbeiter entlassen zu müssen. Während vorübergehender schlechter Auftragslagen kann entweder nur weniger oder gar nicht gearbeitet werden. Während dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter das Kurzarbeitergeld. Auf diese Weise spar der Arbeitgeber Personalkosten, ohne dabei Mitarbeiter entlassen zu müssen. Andererseits verzichten die Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Einkommens, weil das Kurzarbeitergeld das Einkommen nicht komplett ersetzt, können aber ihren Arbeitsplatz behalten. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das sogenannte Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen, welches die Bundesagentur für Arbeit zahlt.

Ja nach Familienstand bekommt ein Arbeitnehmer für die Zeit der Nichtbeschäftigung 60 oder 67 Prozent seines Nettogehaltes, für die normalen Beschäftigungsphasen allerdings das normale, anteilige Einkommen. Die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung werden weiter gezahlt, so dass der Arbeitnehmer diese Ansprüche nicht verliert. Während der Zeit, zu welcher der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muss er seine Sozialversicherungsbeiträge anteilig zahlen. Unter bestimmten Umständen kann die Dauer der Kurzarbeit von echs Monaten auf 24 Monate ausgedehnt werden. Sofern Sie über sechs Monate gewährt wird, können die betroffenen Arbeitnehmer, durch die Bundesagentur für Arbeit, dauerhaft an andere Unternehmen vermittelt werden. Die Bezugsdauer gilt für alle Mitarbeiter einheitlich.

Damit ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden kann, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Einen muss die Möglichkeit der Kurzarbeit in einer Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt sein, zusätzlich muss der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmen. Die Kurzarbeit muss außerdem für die Mitarbeiter zumutbar sein, was bedeutet, dass es sich um einen vorübergehenden, unvermeidbaren Arbeitsausfall handeln muss, bei welchem über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen mehr als 10 Prozent der Arbeitszeit, für mindestens ein Drittel der Belegschaft ausfällt. Des Weiteren muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, der durch wirtschaftliche Gründe verursacht wurde. Der Arbeitsausfall muss dem Arbeitsamt außerdem schriftlich angezeigt werden und es muss eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt werden.