Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsanwaltsfachangestellte als rechte Hand des Anwalts

Rechtsanwaltsfachangestellte sind nach einer dreijährigen Ausbildung wichtige Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei mit guten Fortbildungsmöglichkeiten.

 

Rechtsanwaltsfachangestellte werden in jeder Anwaltskanzlei benötigt. Ohne sie würde der Rechtsanwalt wohl ziemlich aufgeschmissen sein, denn sie leisten sehr wertvolle Arbeit in den verschiedensten Tätigkeitsfeldern und Aufgabenbereichen, welche in einer Anwaltskanzlei so anfallen. Früher als Rechtsanwaltsgehilfen bezeichnet, erfuhr die Tätigkeit durch die Umbenennung in Rechtsanwaltsfachangestellte bereist 1995 eine deutliche Aufwertung. Schließlich müssen Rechtsanwaltsfachangestellte im wahrsten Sinne des Wortes gut ausgebildete Fachleute sein, um die Herausforderungen zu bewältigen, die der tägliche Berufsalltag an sie stellt.

Rechtsanwaltsfachangestellte kümmern sich um die Überwachung von Wiedervorlagen, koordinieren Termine, nehmen Telefonate von Mandanten entgegen oder empfangen diese in der Kanzlei. Sie erledigen diversen Schriftverkehr, ganz gleich ob selbstständig oder nach Diktat. Außerdem kümmern sie sich um die Aktenführung, buchen und organisieren Reisen und Hotels, wenn dies benötigt wird, und sind für die Buchhaltung zuständig. Auch Besprechungen bereiten sie in vielerlei Hinsicht vor. Alleine diese Aufzählung lässt bereits erahnen, dass Rechtsanwaltsfachangestellte vielfältige Talente und Fähigkeiten mitbringen sollten und es sich dabei um einen absolut anspruchsvollen Beruf handelt, der allerdings auch eine Menge Abwechslung bietet.

Auf diesen nicht selten hektischen und ereignisreichen Berufsalltag wird der Rechtsanwaltsfachangestellte im Rahmen einer dreijährigen Berufsausbildung vorbereitet. Als Voraussetzung sollte man schon mindestens die Mittlere Reife mitbringen, heutzutage werden auch immer häufiger bevorzugt Abiturienten ausgewählt. Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte und geregelte Ausbildung, bei der zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Anwalt ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen wird.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung hat der frisch gebackene Rechtsanwaltsfachangestellte meist gute Chancen, in der ausbildenden Kanzlei als Festangestellter übernommen zu werden. Wer möchte, dem bieten sich über die spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit hinaus auch noch Fortbildungsmöglichkeiten. So kann man sich zum geprüften Rechtsfachwirt weiterbilden.