Lohnsteuersätze

Lohnsteuersätze sind abhängig von der persönlichen Lebenssituation

Im Deutschland werden anhand der Lebensumstände die Lohnsteuersätze festgelegt. Begrenzte Wahlmöglichkeiten kommen nur verheirateten Paaren zugute.

 

Lohnsteuersätze richten sich in Deutschland nach der Lohnsteuerklasse des jeweiligen Arbeitnehmers. Je höher der Arbeitnehmer eingestuft wird, desto höhere Abgaben hat er zu leisten. Wer seinen Lohnsteuersatz wissen möchte, aber seine Lohnsteuerklasse nicht kennt, der kann jederzeit auf seiner Lohnsteuerkarte nachschauen. Da der Arbeitgeber die Lohnsteuer zu den jeweiligen Lohnsteuersätzen abführen muss, liegt die Lohnsteuerkarte meist dem Personalbüro des Arbeitgebers vor. Die abgeführte Lohnsteuer verteilt sich zum Großteil an den Staat und ein kleines, restliches Viertel steht der Gemeinde oder Stadt zu, wo der jeweilige Arbeitnehmer ansässig und Einwohnerpflichtig gemeldet ist. Dieser ganze Vorgang wird vom Finanzamt überwacht.

Der Lohnsteuersatz ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Ausnahmen von der Besteuerung nach Lohnsteuerklasse und dem anfallenden Lohnsteuersatz sind die Lohnsteuerpauschalisierungen, sogenannte Freibeträge.

Die einzelnen Lohnsteuersätze unterteilen sich in sechs Lohnsteuerklassen, denen man aufgrund bestimmter persönlicher Verhältnisse zugeordnet wird. Generell hat man keine Wahl, welcher Lohnsteuersatz zugrunde gelegt wird. Außer bei Ehepartnern, hier besteht die Wahl zwischen Klasse III oder V, ist jede Lebenssituation definiert. Alle ledigen, geschiedenen, verwitweten oder verheirateten Personen, die sozusagen alleine leben, sind alle der Steuerklasse I zugeordnet. Allein erziehende, allein lebende Personen gehören zu Klasse II. Zusammen lebende Ehepaare, wo ein Partner nicht arbeiten geht, oder in Klasse V eingeordnet ist, zahlt der andere Partner den Lohnsteuersatz aus Klass III. In Klasse IV finden sich die wieder, die verheiratet sind, aber beide Arbeitnehmer sind. Für die Lohnsteuerklasse V ist die Gegenseite von Klasse III relevant. Und die letzte Klasse, die den Lohnsteuersatz VI erhebt, gilt für alle die, die gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber arbeiten. Dieser Satz wird auf einer zweiten Lohnsteuerkarte eingetragen und ist dem Arbeitgeber zu geben, der den geringeren Lohn zahlt.

Die Lohnsteuersätze unterscheiden sich im Wesentlichen in der Höhe der Freibeträge. Freibeträge sind dazu da, das Einkommen, welches zur Bestreitung des Existenzminimums dient, nicht mit Steuern zu belasten. Ein Grundfreibetrag wird an die Lebenshaltungskosten angepasst. Freibeträge sind zum Beispiel der Grundfreibetrag, die Werbungskosten oder der Kinderfreibetrag. Waren die tatsächlichen Ausgaben am Jahresende höher als die pauschalisieren Freibeträge, kann sich ein Antrag auf Lohnsteuerrückerstattung lohnen, um bereits gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.